Gesellschaft im Wandel – Verfahrensrecht im Wandel?!
11. Prozessrechtstagung am 5. und 6. September 2025 in Tübingen
Call for Papers
Nach dem großartigen Erfolg der Jubiläumstagung in Bonn zum Thema „Verfahrensrecht und Rechtsstaat“ findet am 5. und 6. September 2025 die nächste und elfte Prozessrechtstagung unter dem Titel „Gesellschaft im Wandel – Verfahrensrecht im Wandel?!“ in Tübingen statt.
Eingeladen sind alle Prozessualist:innen aus allen juristischen Bereiche genauso wie andere Disziplinen, die den interdisziplinären Austausch mit dem Prozessrecht suchen. Den Call for Papers findet ihr hier. Die Frist zur Einreichung des Papers endet am 31. Januar 2025 – eine Rückmeldung erfolgt bis zum 28. Februar. Alle Vorträge werden im Anschluss an die Tagung in der Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ) veröffentlicht. Das Anmeldefenster für die Tagung öffnet im Frühjahr! Bei Fragen oder Anmerkungen im Vorfeld der Tagung ist das Organisationsteam unter erreichbar.
Tagungsthema
Verfahrensrecht im Wandel
„Nichts ist so beständig wie der Wandel” (Heraklit von Ephesus) – das stellen wir im gesellschaftlichen, aber auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs seit jeher fest. Im Angesicht weltweiter Veränderungen einer uns bekannten Welt wird das Recht herausgefordert, mindestens national, aber auch europa- und weltweit Strukturen und Regeln zu schaffen, die das gesellschaftliche Zusammenleben fördern und erhalten können. Reformbestrebungen und der Ruf nach ebensolchen finden sich deswegen derzeit in allen Rechtsgebieten. Es überrascht wenig, dass auch das Prozessrecht in der Vergangenheit und in der Gegenwart zu einem Instrument und Reaktiv gesellschaftlicher Veränderungen wurde. Nicht zuletzt angestoßen durch die Pandemie erfährt das Verfahrensrecht in allen Facetten derzeit Veränderungen. Die Tagung möchte sich unter dem Generalthema “Gesellschaft im Wandel – Verfahrensrecht im Wandel?!” der Frage zuwenden, wie das Verfahrensrecht auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert(e) oder wie es diese vorantreiben oder bewirken kann bzw. konnte. Dabei stehen nicht nur die großen Themen wie etwa die Digitalisierung von Gerichtsverfahren, “Klimaklagen” oder die Überlastung der Justiz im Fokus, sondern auch die spezifischen Fragestellungen dürfen Raum einnehmen. Der utopische oder dystopische Zukunftsblick de lege ferenda, Darstellungen de lege lata oder eine rein historische Betrachtung finden genauso Berücksichtigung wie interdisziplinäre Ansätze aus verwandten Wissenschaften. Das bewusst offen formulierte Tagungsthema soll zu einem rechtsgebietsübergreifenden Diskurs über Gesellschaft und Recht, ihre (In-)Kohärenz und (Ohn-)Macht einladen.
Schwerpunkthema
Zum ersten Mal möchten wir das Generalthema ergänzen um ein Schwerpunktpanel, das sich einer Facette des Generalthemas, nämlich der Wechselwirkung zwischen dem Antidiskriminierungs- und dem Prozessrecht, widmen soll. Diversität und Gleichberechtigung bestimmen eine politisch aufgeladene Debatte, die den Abbau von Diskriminierung in den Fokus stellt, während die Polarisierung der Gesellschaft in Deutschland voranschreitet. Der Schwerpunkt möchte untersuchen, ob und wenn ja welchen Beitrag das Verfahrensrecht zur Antidiskriminierung leisten kann und wo es diskriminierende Strukturen möglicherweise sogar verfestigt. Das Panel bietet Raum für neue und außergewöhnliche Ideen und Ansätze genauso wie für deskriptive Beiträge und Bestandsaufnahmen.
Tagungsort
Tübingen liegt im Zentrum Baden-Würtembergs am Neckar rund 30 km südlich von Stuttgart. Mit der 1477 gegründeten Eberhard Karls Universität gehört die Stadt zu den ältesten deutschen Universitätsstädten. Der Wahlspruch des Universitätsgründers Graf Eberhard im Bart lautete „Attempto“, übersetzt: „Ich wage es“. Heute umfasst die Universität Tübingen ca. 28.000 Studierende, 550 Universitätsprofessor:innen, 5.500 wissenschaftliche und 2.400 nichtwissenschaftliche Angestellte. Sie ist eine „Streuuniversität“ mit 180 Standorten im Stadtgebiet von Tübingen („Tübingen ist eine Universität“). Sie besteht aus sieben Fakultäten und dem Zentrum für Islamische Theologie. Die Universität Tübingen gehört zu den zehn Exzellenzuniversitäten in Deutschland (2019 bis 2025). Während der Tagung wird es die Möglichkeit geben, nicht nur die Universität, sondern auch die Stadt näher kennenzulernen.