Tagung

Herausforderungen und Potentiale evidenzbasierter Rechtsetzung

Inter- und intradisziplinäre Perspektiven

21. September 2024

Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

▶️ Digital via Zoom

Willkommen zur Tagung “Herausforderungen und Potentiale evidenzbasierter Rechtsetzung” am 20. und 21. September 2024 an der Ruhr-Universität Bochum.

Evidenzbasierte Gesetz- und Verordnungsgebung ist seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Jahre 2020 medial präsent, medizinische Erkenntnisse als Basis von Ver- und Geboten sind damit in der Bevölkerung bekannter geworden. In diesem Zusammenhang ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lassen erkennen, wie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung an Fakten und Prognosen zu orientieren ist. Evidenzbasierte Rechtsetzung in der besonders herausfordernden Pandemielage folgt dabei individuellen Schwierigkeiten, deren Bewältigung gelegentlich den Fokus darauf verlieren ließ, dass evidenzbasierte Erkenntnisse aus den verschiedenen Wissenschaften immer eine wichtige Rolle bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Normen mit einem Bezug zu diesem Fachgebiet übernehmen. Der rechtlichen Einordnung und ihre faktische Umsetzung möchten wir in diesen zwei Tagen näher beleuchten. Die Beiträge wurde auf der Grundlage unseres Call for Abstracts ausgesucht.

Die Tagung möchte sich dem Thema evidenzbasierter Rechtsetzung aus mehreren Perspektiven widmen und einen Anstoß geben für einen breiten Diskurs, der auch für künftige Gesetzgebungsverfahren fruchtbar gemacht werden kann. Sie ist ausdrücklich interdisziplinär ausgestaltet und für interessierte Teilnehmende aller Fachrichtungen geöffnet.

Eine Anmeldung ist ab sofort >>>hier<<< möglich. Der Tagungsbeitrag finanziert u. a. die Verpflegung und beträgt 45 Euro (35 Euro für Studierende). Weitere Hinweise zu Übernachtungen und Rahmenprogramm versenden wir nach Anmeldeschluss (31. Juli 2024).

Wir freuen uns auf den Austausch!

Jun.-Prof. Dr. Jennifer Grafe, Eberhard Karls Universität Tübigen
Dr. Christian Soll, Ruhr-Universität Bochum

Tagungsplan

Teilnahme digital via Zoom:

Samstag, 21. September 2024 – Raum HGB 10

09.00 Uhr

Eröffnung mit Impulsvortrag: § 175 StGB und die Pathologisierung von Homosexualität als historisches Beispiel evidenzbasierter Gesetzgebung

Jun-Prof. Dr. Jennifer Grafe, LL.M., Universität Tübingen
Dr. Christian Soll, Ruhr-Universität Bochum

09.20 Uhr

Panel 1: (Verfassungs-)Rechtliche Grundlagen von evidenzbasierten Gesetzgebungsverfahren

Dr. Stephan Wagner, Universität Münster
Die Evidenz des Subsumtionsschlusses als rechtstheoretischer Grund für die epistemischen Spielräume des Verhältnismäßigkeitsgebots

Dr. Alexander Brade, LL. M., Universität Leipzig
Grund- und Menschenrechte in Krisenzeiten – Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika im Rechtsvergleich

10.30 Uhr

Pause

10.45 Uhr

Panel 2: Evidenzbasierte Erkenntnisse als Ankerpunkt verfassungskonformer Strafgesetz- und Urteilsgebung

Henrik Schumacher, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Verortung und Gewichtung empirisch ungewisser Argumente in der Verhältnismäßigkeitsprüfung abstrakter Gefährdungsdelikte

Dr. Andre Bohn, LL. M., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Zur Geeignetheit und Erforderlichkeit von Freiheitsstrafen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

11.55 Uhr

Pause

12.10 Uhr

Panel 3: Herausforderungen evidenzbasierter Normensetzung im Konkreten

Sophie Schwab, LL.B., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Das Risiko von Carbon Leakage im europäischen Emissionshandelsrecht

Julia Kim Barnewold, LL. M., Bergische Universität Wuppertal
§ 5c Abs. 2 S. 1, 3 IfSG: Entgegen aller medizinischer Evidenz – oder doch nicht?

13.20 Uhr

Abschiedsworte und Danksagungen

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